Strafrechtsschutzversicherung: Ein starker Partner an Ihrer Seite!
Strafrechtsschutzversicherung: Ein starker Partner an Ihrer Seite!
Unsere Mitglieder aus dem Bereich Air Traffic Services (ATS), ehemals Bundesverband der Militärischen Flugsicherung Deutschland (BMFD), profitieren auch weiterhin von der kostenfreien Strafrechtsschutzversicherung der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG.
Das FML konnte den bereits 1992 geschlossenen und heute von der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG fortgeführten Vertrag nach der Verschmelzung mit dem BMFD 2017 übernehmen und unverändert weiterführen.
Der Versicherungsschutz umfasst die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Wehrstraf- und Disziplinarrechts. Bei Freiheitsstrafen sowie Geldstrafen und -bußen über 250 € sind Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und Zahlungserleichterungsverfahren eingeschlossen, und zwar für insgesamt zwei Anträge je Person und Versicherungsfall.
Wird dem Versicherten vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht Versicherungsschutz, wenn ihm ein Vergehen zur Last gelegt wird, das sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann und eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt. Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheiden) ist vorsätzliches Handeln mitversichert.
Vom Versicherungsfall umfasst ist bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
Der Strafrechtsschutz bezieht sich auf Tätigkeiten und Unterlassungen, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Flugsicherungsdienst ergeben.
Mitglieder, die sich im Fokus staatsanwaltlicher oder ordnungsbehördlicher Ermittlungen sehen, sollten sich mit unserem Justiziar Herrn Rechtsanwalt Markus Hubert in Verbindung setzen.
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