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07.02.2020

Auszüge aus dem 61. Jahresbericht des Wehrbeauftragten vom 28.01.2020 - Ausrüstung für Ausbildung, Übung und Einsatz

Auch in Sachen Material gibt es viel zu tun.

Im aktuellen Jahresbericht des Wehrbeauftragten findet sich das Folgende:

 

Ausrüstung für Ausbildung, Übung und Einsatz

Das luftfahrzeugtechnische Personal ist durch hausgemachte Probleme nicht immer so verfügbar, wie es wünschenswert wäre:

  • Im Rahmen eines Truppenbesuchs beim Taktischen Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ in Nörvenich (EUROFIGHTER) monierten Soldatinnen und Soldaten aus dem Bereich der Luftfahrzeugtechnik, sie müssten sich nach der Ausbildung alle zwei Jahre aufwändig qualifizieren, um den Status „Maintenance Ready“ (MR) zu erhalten. Selbst wenn dieses Verfahren für die bei der Bundeswehr nach den Vorgaben der „German Military Airworthiness Requirements“ (DEMAR) betriebenen Luftfahrzeuge noch zu rechtfertigen sei, sei es für die rein militärisch genutzten Luftfahrzeuge, die den größten Flottenanteil stellten, ein nicht hinzunehmender Mehraufwand.

Das Verteidigungsministerium erläutert, dass die hier einschlägige Bereichsrichtlinie, die streitkräftegemeinsame Vorgaben für das Erlangen und den Erhalt des MR-Status regele, einheitliche Kriterien festlege. Diese würden sowohl für die nach den Vorgaben der DEMAR betriebenen Luftfahrzeuge als auch für Luftfahrzeuge, die (noch) nicht den Regelungen der DEMAR unterlägen, gelten. Allerdings befinde sich die Vorschrift in der Überarbeitung bis Anfang 2020. Der Aufwand zur Erlangung und zum Erhalt des MR-Status werde mit der geänderten Richtlinie stark reduziert und die Nachweisführung vereinfacht. Das ist gut, auch wenn gegenüber der alten Richtlinie immer noch ein Mehraufwand für die Zertifizierung des Personals nach DEMAR bestehen bleibt.

Auf die Luftwaffe kommen durch neue Technologien neue Herausforderungen zu, etwa die Gefahr durch zivile Drohnen bei militärischen Übungsflügen.

  • So gab es beispielsweise Mitte Mai 2019 eine gefährliche Annäherung, als ein TORNADO des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 aus dem rhein-land-pfälzischen Büchel im Tiefflug den Luftraum über dem Landkreis Kaiserslautern passierte, in dem gleichzeitig eine Spezialeinheit der Polizei Rheinland-Pfalz Drohnenflüge übte. Eine bessere Abstimmung ist künftig unerlässlich, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen. Das Taktische Luftwaffengeschwader 74 aus Neuburg an der Donau hat bereits eigene „Informationen über Multicopter“ und über den „Betrieb von Flugmodellen im Bereich Neuburg-Ingolstadt-Manching“ veröffentlicht, nachdem es in der jüngeren Vergangenheit bereits Zwischenfälle mit privaten Drohnen gegeben hatte.

Neue Hubschraubermuster bei gleichzeitigem Weiterbetrieb der alten Muster, Personalmangel, Verzögerungen in der Ausbildung, hoher Auftragsdruck, unzureichende Möglichkeit zur personellen Regeneration, Lücken und Widersprüche im immer komplizierter werdenden Regelwerk sind Herausforderungen im täglichen fliegerischen Dienstbetrieb, die sich auch auf die Flugsicherheit auswirken können.

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