04.02.2020
Auszüge aus dem 61. Jahresbericht des Wehrbeauftragten vom 28.01.2020 - Personalgewinnung
Die personelle Einsatzbereitschaft der Luftwaffe war auch 2019 ein Dauerbrenner.
Im aktuellen Jahresbericht des Wehrbeauftragten findet sich das Folgende:
(...) Personalbindungszuschlag
(...) Berufssoldaten, die in einem Mangelbereich arbeiten, können den Zuschlag ebenfalls erhalten, wenn zum Beispiel eine Kündigungswelle droht (etwa bei Ärzten oder Piloten). Auch bei der Übernahme zum Berufssoldaten in Mangelbereichen kann es einen Zuschlag geben. Bisher hat das Ministerium einen derartigen Zuschlag aber noch nicht gezahlt.
Finanzielle Anreize sind offensichtlich auch kein entscheidendes Kriterium für die Antragstellung auf Übernahme zur Berufssoldatin oder zum Berufssoldaten. Die Studie des Streitkräfteamtes „Warum Berufssoldat? Eine Unterrichtung zu Beweggründen und Anreizen der Antragstellung“ aus dem Jahr 2018 belegt, wichtigste Einflussfaktoren, die positiv auf eine Antragstellung als Berufssoldat wirken, sind eindeutig die Vereinbarkeit von Familie und Dienst, Standortsicherheit und Planbarkeit der eigenen Karriere. Das Verteidigungsministerium will deshalb noch stärker die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Vordergrund rücken, was zu unterstützen ist.
Berufssoldaten, die ihre Dienstzeit über die besondere Altersgrenze hinaus freiwillig verlängern, erhalten bisher keinen Personalbindungszuschlag, was sie in Eingaben kritisierten:
- Ein Stabsfeldwebel in einer Mangelverwendung, der seine Dienstzeit über die besondere Altersgrenze hinaus verlängert hatte, fühlte sich deshalb benachteiligt. Da aufgrund der Mangelverwendung ein besonderes dienstliches Interesse bestand, hieß es, hätte der Dienstherr die Dienstzeit des Soldaten bereits von Gesetzes wegen über die besondere Altersgrenze hinaus verlängern können. Die Gewährung eines Personalbindungszuschlags würde deshalb nicht im Einklang mit den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stehen.
Auch wenn diese Position des Verteidigungsministeriums formal der Rechtslage entspricht, widerspricht sie doch der lang geübten Praxis, Soldaten mit der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand zu schicken. Das Gesetz sieht die Möglichkeit der Zahlung von Personalbindungszuschlägen an Berufssoldaten ausdrücklich vor. Insoweit sollte dieses Instrument auch genutzt werden, um Expertise in der Bundeswehr zu halten und zwar nicht nur die von Soldatinnen und Soldaten am Dienstzeitende, sondern auch von solchen, deren Qualifikation in der zivilen Wirtschaft gefragt ist und die sonst von ihrem Recht auf Entlassung Gebrauch machen könnten. (...)