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06.03.2019

Kündigungswelle bei den fliegenden Besatzungen: Ist die Souveränität des deutschen Luftraums in Gefahr?

Problemaufriss: In den letzten fünf Jahren haben knapp zehn Prozent der Eurofighter-Jetpiloten gekündigt und damit die Bundeswehr auf eigenen Wunsch verlassen. Im letzten Jahr waren es neben den ersten beiden Jetpilotinnen der Luftwaffe weitere sieben!

Jetpilot

Hierbei handelt es sich überwiegend um Fluglehrer, die mit ihrer Erfahrung auf mehreren Flugzeugmustern sowie einer Vielzahl geflogener Einsätze zum Besten zählen, was die deutsche Luftwaffe zu bieten hat. Somit „kostet“ jede Kündigung mehr als nur die Summe der jeweiligen Ausbildungen; sind doch diese Erfahrungsträger auch und gerade Multiplikatoren für den eigenen Nachwuchs.

Der wahrnehmbare und vor allem sprunghafte Anstieg von Kündigungen ist keinesfalls das Produkt einer zufälligen Häufung individueller Entscheidungen.

Da Fluglehrer systematisch viel fliegen, können fehlender Klarstand sowie die unzureichende Anzahl an Flugstunden schwerlich als einziger Grund für die Unzufriedenheit dieser Klientel herangezogen werden. Wer sich Zeit nimmt und zuhört, erkennt, dass hier ein anderes Motiv seine zersetzende Wirkung entfaltet: Vertrauensverlust! Dieser gründet sich auf der einseitigen Aufkündigung der besonderen Altersgrenze für fliegende Besatzungen strahlgetriebenen Kampfflugzeuge(§ 45 Absatz 2 Nummer 6 Soldatengesetz) durch den Dienstherren.

Das Dienstverhältnis „Berufsoffizier mit der Besonderen Altersgrenze 41“ (BO-41) galt langeals herausragendes Attraktivitätsmerkmal und genoss unter den Berufsoffizieren fliegender Besatzungen – gerade mit Blick auf die Lebensplanung – einen hohen Stellenwert.

Noch bis ins Jahr 2010 konnten sich die als BO-41 eingestellten Jetpiloten sicher sein, dass sie ihre Karriere auch als BO-41 beenden würden. Gleiches galt auch für „Waffensystemoffiziere“ (WSO), deren jüngst wahrzunehmenden Kündigungen die Quote von zehn Prozent noch weiter erhöhen werden.

Seit 2010 kam es durch ein geändertes Auswahlverfahren der Berufsoffiziere zu sogenannten „Zwangsverpflichtungen“, wodurch Jetpiloten und WSO (BO-41) gegen ihren Willen zu Berufsoffizieren mit allgemeiner Altersgrenze (§ 45 Absatz 1 Soldatengesetz) umgeplant wurden. Konkret hieß dies: Weitere 20 Dienstjahre!

Da wundert es nicht, dass die Bereitschaft der zirka 100 betroffenen BO-41 hoch ist, ihr Dienstverhältnis durch Kündigung zu beenden.

Die durch den Vertrauensverlust verursachte Kündigungswelle wirkt sich bereits spürbar auf die Handlungsfähigkeit der Luftwaffe aus. So kommt es in einigen fliegenden Verbänden zu erheblichen Einschränkungen der Einsatzbereitschaft. Die Sicherstellung der Lufthoheit im deutschen Luftraum (QRA) kann derzeit nur durch eine kürzlich beschlossene Anpassung der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) auf niedrigem Niveau gehaltenwerden, natürlich zum Nachteil der fliegenden Besatzungen.

Wenn mit den Füßen abgestimmt wird, dann gute Nacht, Luftwaffe!

Die Luftwaffe hat das Problem erkannt und versucht nun, mit der „Agenda Attraktivität Fliegerischer Dienst“ gegenzusteuern. Doch die Maßnahmen greifen zu kurz und dienen vor allem den Interessen der Luftwaffenführung.

Lösungsansatz: Die Installation einer flexiblen Altersgrenze (BO-X) für Zwangsverpflichtete, nach dessen Konzeption das Dienstzeitende zwischen 41 und 48 individuell mit dem Dienstherrn vereinbart werden kann. Dies brächte beiden Seiten Vorteile! Die Jetpiloten und WSO gewinnen die damit verbundene Planungssicherheit über ihr Dienstzeitende, was das Motiv von maximal versorgungsschädlichen Kündigungen den Nährboden entzieht, und der Dienstherr kann verlässlich mit seinem Bestandspersonal planen.

Für diese Maßnahmen muss kein Gesetz geändert werden, der BO-41 ist gängige Praxis, viele Jetpiloten werden – nach wie vor – mit 41 pensioniert.

Wir erinnern uns: In § 45 Altersgrenzen Absatz 2 Satz Nummer 6 Soldatengesetz heißt es: Als besondere Altersgrenzen der Berufssoldaten werden festgesetzt: die Vollendung des 41. Lebensjahres für Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier verwendet werden, die Vollendung des 40. Lebensjahres, soweit sie wehrfliegerverwendungsunfähig sind.

Ohne ein effektives Maßnahmenpaket sind weitere Kündigungen zu erwarten…

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