26.11.2018
Verwendung von militärischem Flugsicherungspersonal in zivilen Tätigkeiten
Eine kleine Anfrage der FDP an die Bundesregierung
Zur teilweisen Deckung des konkreten Personalbedarfs greift die DFS vereinzelt auf die Dienste ehemaliger militärischer Fluglotsen zurück, dem Flugsicherungspersonal. Diese sind durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr an der Kaufbeuren ATM Trainings GmbH zum Flugsicherungskontrolloffizier ausgebildet worden. Als „Fluglotse in Uniform“ sind sie nicht nur für die örtliche Flugsicherung im Friedensbetrieb, also militärische Luftfahrzeuge, zuständig, sondern kontrollieren auch Teile des zivilen Luftverkehrs im gesamten Zuständigkeitsbereich. Grund genug einmal genauer nachzufragen. Das FML Team hält euch hier auf dem Laufenden! hier die Anfrage im Detail